Den Glauben an Gerechtigkeit in der Rechtssprechung hab ich ja schon vor Jahren verloren. Das Landgericht Hamburg setzt nun aktuell einen drauf: Bei Gary Busch wurde ich auf das Urteil vom 16.06. des LG Hamburgs aufmerksam, in dem es darum geht, ob die Personensuchmaschine 123people.de Bilder von Personen, die diese öffentlich im Netz ausgestellt haben, nutzen darf. “Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass das streitgegenständliche Bild der Klägerin im Internet frei zugänglich und vor allem mit der Einwilligung der Klägerin eingestellt worden sei.” Wohlgemerkt nicht auf der Seite 123people eingestellt, sondern auf einer Dritten Seite.
Liebes Landgericht Hamburg,
ich bin kein Jurist. Ich kenne auch viel zu wenig Paragraphen. Ihr kriegt da aber Geld für wenn ich mich recht erinnere – ich glaub sogar meins, nämlich meine Steuergelder - also wird das schon so stimmen, was ihr da mit Aktenzeichen Az.: 325 O 448/09 verkündet. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist also alles, was öffentlich einsehbar ist, Allgemeingut. Ich könnte jetzt also z.B. Bilder im Netz sammeln und die dann verkaufen. Ja, ich habs auch gelesen – ihr redet euch mit “nicht durch irgendeine Sperrmaßnahme dem Zugriff Dritter entzogen“ raus – was ist denn eine Sperrmassnahme? Die Äpfel bei unserem Obststand auf der Strasse sind auch nicht “durch Sperrmassnahmen” vor meinem Zugriff gesichert. Kann ich die jetzt auch mitnehmen? Schön blöd vom Obstmann, keinen Panzerschrank für sein Obst zu verwenden.
Und was ist mit einem Foto eines Fotografen, der ein Urheberrecht am Bild hat, und dies nur unter besonderen Rechten weitergegeben hat? (z.B. nur zur privaten Nutzung.) Ach, das ist dann auch Wurst, oder? Mal unter uns Winkeladvokatentöchtern: Im Netz ist doch eh alles illegal. Scheiss was drauf, Rechte gibts nur im echten Leben, nicht wahr?
Ich arbeite seit über 10 Jahren als professioneller Fotograf mit Schwerpunkt Konzertfotografie und bin geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung für Social Media Networking. 



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[gebloggt] Copy?Egal! – Das Urheberrecht ist nichts fürs Landgericht Hamburg http://blog2.de/archiv/1299
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Die Richter am LG Hamburg sind eindeutig gekauft. Die entscheiden so oft für die zahlungskräftigere Partei, egal, in welchem Fall (und schnurzpiepegal, wer nach der dt. Rechtsprechung tatsächlich im Recht sein sollte), das kann kein juristischer Zufall sein. Die Hinweise darauf sind kaum zu übersehen. Siehe z.B. hier http://buskeismus.de/
Es ist sicher auch kein Zufall, das viele besonders kontroverse Fälle (über die prominent berichtet wird), wo es oft um Urheberrechte und freie Meinungsäußerungen geht, und insbesondere in einer “David-gegen-Goliath”-Konstellation, ausgerechnet am LG Hamburg entschieden werden. Natürlich jedesmal für den Goliath, also die Partei mit dem Geld.
[...] Übrigens gilt nach Meinung der Hamburger Dunkelkammer für Bilder im Internet kein Urheberrecht mehr. [...]