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Sebastian Gerhard
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Rückwirkende Urheberrechtsabgabe

Anno Domini 2007, der 07. des August in allgemein by Sebastian

Sommer is in Deutschland. Und die Sonne scheint den wenigen hier verbliebenen Entscheidungsträgern vermutlich recht stark aufs Gehirn und dank den Chinesen ist die akute Milchverknappung sogar bis zur Sonnenmilch vorgedrungen.

Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hat laut Financial Times Deutschland im Streit zwischen PC-Herstellern und Verwertungsgesellschaften festgelegt, dass ab 2002 für jede im PC eingebaute Festplatte rückwirkend 15 Euro Abgaben fällig werden.

Quelle: http://www.golem.de/0708/53963.html

Nun mal langsam und zum Mitrechnen: Eine durchschnittliche Festplatte, z.b. Western-Digital 160GB SATA 8MB Cache kostet den Mittelständischen PC-Händler im Einkauf 36,20 Euro netto. Die wird er z.B. in einem monopolistisch organisierten, verkäuferunfreundlichen Onlineauktionshaus für 47 Euro Brutto wieder los. Das sind 39,50 Euro in Netto für die, die bei dem Wetter zu faul sind im Kopf mitzurechnen. Vollstes Verständnis dafür. Jetzt rechnen wir von den 3,30 Euro nochmal den betriebswirtschaftlich völlig überbewerteten Punkt Deckungsbeitrag ab, also das, was so eine Firma und das unfreundlich monopolistische Onlineauktionshaus mit den überzogenen Gebühren an Fixkosten erzeugt. Landen wir je nach Firmengrösse bei irgendwas rund um einen lockerflockigen einsamen Euro oder weniger. Davon ziehen wir mal die gutdimensionierten 15 Euro ab, damit Heino weiter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten darf, macht summa sumarum … hm….

… merkt hier irgendwer noch irgendwas?      

One Response so far.

  1. Christian sagt:

    Häh? Was’n da los? Haben wir schon wieder ersten April?
    Das kann doch wohl nicht deren Ernst sein!

    Nach Auffassung der Schiedsstelle seien “PC mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen”, zitiert die FTD aus dem Schiedsvorschlag.

    Die haben wohl den Schuss nicht mehr gehört. Und „ein Auto mit eingebautem Lenkrad ist erkennbar dazu bestimmt, Menschen durch Überfahren zu töten“, oder wie?

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