Grade per Post bekommen:
“Gem. § 48 Zehntes Soz.ges.buch (SGB X) ist der Verwaltungsakt soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist, mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetz ganz weggefallen ist (§ 48 Abs. 1 S.2 Nr.4 SGB X). Der Verwaltungsakt ist gem. §330 SGBIII mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, sobald die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X vorliegen.”
Ein simples “Wir nehmen zur Kenntnis das ihr Mitarbeiter gekündigt hat.” hätte mir vollkommen gereicht.
Ich arbeite seit über 10 Jahren als professioneller Fotograf mit Schwerpunkt Konzertfotografie und bin geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung für Social Media Networking. 



Facebook
Flickr
LinkedIn
Twitter
Xing
Sebastian, ich kann dich sehr gut verstehen.
Eine Eingangsbestätigung meiner Ausnahmeregelungsanfrage wurde tatsächtlich von der hiesigen Bauaufsicht in zwei A4-Seiten (Gesetzes-)Text beantwortet – auch hier hätte ein simples “Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet” gereicht…
Gruss aus IZ, Kai.
Unglaublich, was da Menschen an Text in die Welt aussetzen. Und wir regen uns über die Auskreuzung gentechnisch veränderter Lebensmittel auf. Solche Sprachungetüme richten sicher noch mehr Schaden an, oder aber sie sind eine Art Satire der Verwaltung, die ja sonst nicht viel zu lachen haben wird.
So eine Art: MERZkunstwerk für Verwaltungsmitarbeitende… (vielleicht ein interner Wettbewerb: Wer formuliert so, dass am meisten Rückfagen kommen?)
Schönen Gruß
Frank
….ich schließe mich ausnahmslos Allem an….
als “kniefieseliger” (übersetzung für nordlichter –> kleinlich, pedantisch, perfektionistisch) franke muss ich allerdings noch zusätzlich anmerken, dass “Ein simples “Wir nehmen zur Kenntnis, dass ihr Mitarbeiter gekündigt hat.” hätte mir vollkommen gereicht.” noch besser, bzw. richtiger gewesen wäre.
Für Rächdschraiprevormgegner (wie ich selbst eigentlich einer bin) notfalls auch mit “ß” aber dann hört’s auch schon auf.
Schöne Grüße aus dem, in dieser Sekunde leider völlig verregneten Süden.
Ungeachtet von den Kommentaren meiner Vorgänger muss ich sagen, dass auch wenn diese ellenlange Ausführung für manch einen übertrieben erscheint, so ist sie für Behörden aufgrund von Rechtstaatlichkeit Pflicht.
Angenommen, Du wärst mit dem Bescheid nicht einverstanden gewesen, oder wüsstest nicht was damit gemeint ist, so ist eine einfache Zurkenntnisnahme viel zu wenig.
Ausserdem müssen ja Beamte grundsätzlich einen bestimmten Bescheid-Stil einhalten, können aber auch unförmlich davon abweichen, nur erkennt man dann, dass es ein Bescheid ist?
Ausserdem im Zeitalter von Copy/Paste sind solche Schriftsätze sowieso nicht mehr so aufwendig!
Nicht mehr so aufwendig für den fabrizierenden… im Gegensatz zum Rezipienten…
… das entschlüsseln und entwirren ist nämlich auch arbeit