Feind?Strafrecht 2.0

“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Amtsgericht Karlsruhe

Fassungsloses Kopfgeschüttel in Richtung der deutschen Jurisdikation. Wenn ich jemand kenne, der jemanden kennt, der eine Straftat begangen hat muss ich aber noch nicht gleich in den Knast, oder auch schon? Wie wärs wenn wir einen nationalen Selbst-Anzeigetag ausrufen, wo jeder eben aus diesem Grund eine Selbstanzeige stellt.

Nachtrag: Die Idee eines pauschalen Haftbefehls gegen das Internet ist natürlich auch nicht schlecht.

One Response to “Feind?Strafrecht 2.0”

  1. To Whom It Concerns ? Says:

    Gefahr der netzartigen Struktur…

    In der Blogosphäre macht derzeit (meiner Meinung nach durchaus zu Recht) der Beschluss 8 Gs 7/091 des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.1.2009, bzw. dessen Bestätigung im Beschluss Qs 45/092 des Landgerichts Karlsruhe vom 23.3.2009…

kommentar hinterlassen