“Dieser Aussage liegt ein fiktiver Fall zugrunde und er stellt keine Rechtsberatung dar”. – So oder ähnlich kann man es zu tausenden in diversen Rechtsforen lesen. Schliesslich darf in Deutschland bisher nur ein Rechtsanwalt juristische Beratung geben. Auch, wenn man im Internet an jeder Ecke mit juristischem malträtiert wird, und eine simple Auktion inzwischen oft mehr Rechtsphrasen als den Artikel beschreibende Sätze enthält. “Laienrechtsforen” wie z.B. das juraforum weisen aus Angst vor Abmahnungen darauf hin, dass die Fälle nur als fiktives Geschehen formuliert werden dürfen, was rhetorisch oft lustige Auswüchse erbringt.
Doch am Mittwoch soll endlich eine Gesetzesnovelle verabschiedet werden, Medientechnisch fast unbemerkt, die dieses Monopol zum kippen bringen soll. Volljuristen sollen weiterhin vor Gericht für “Recht und Ordnung” sorgen, die allgemeine Beratung im juristischen Bereich soll aber auch von Interessengruppen (z.B. dem ADAC) und unternehmerisch tätigen Personen durchgeführt werden können. Auch das Verbot der kostenfreien Rechtsberatung soll fallen. Das zugrundeliegende Gesetz, 1935 von der Reichsregierung erdacht, wurde 1958 “entnazifiziert”, ist in seinen Grundzügen aber nie gross geändert worden. Die dort ausgesprochenen Beratungsverbote gegenüber Nichtjuristen waren ursprünglich dazu gedacht, Juden und anderen unliebsamen Opponenten des Regimes die Ausübung des Juristenberufs zu verbieten.
In die Medien geraten war es Anfang 2004, als ein pensionierter Richter Wehrdienstverweigerern und Pazifisten Rechtsberatung erteilt und diese kostenlos vor Gericht vertreten hatte. Anschliessend hatte dieser sich selbst angezeigt (- sowas kann nur pensionierten Juristen einfallen
-) und war dann gegen das verhängte Bussgeld bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im August 2004 befand dieses dann abschliessend, dass kostenlose Rechtsberatung durch einen erfahrenen pensionierten Richter zulässig ist und äusserte Zweifel an der zeitgemässheit des Rechtsberatungsgesetzes.
Meiner Meinung nach ist dieser Schritt längst überfällig. Jeder neue Unternehmer wird mit einer Fülle von Gesetzesvorschriften konfrontiert, die er Einhalten muss, und man braucht keinen studierten Volljuristen um sich die Anforderungen an eine normale Rechnung erklären zu lassen oder eine Widerrufsklausel zu formulieren.
Umfassende Informationen gibt es beim Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz.