“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”
Amtsgericht Karlsruhe
Fassungsloses Kopfgeschüttel in Richtung der deutschen Jurisdikation. Wenn ich jemand kenne, der jemanden kennt, der eine Straftat begangen hat muss ich aber noch nicht gleich in den Knast, oder auch schon? Wie wärs wenn wir einen nationalen Selbst-Anzeigetag ausrufen, wo jeder eben aus diesem Grund eine Selbstanzeige stellt.
Nachtrag: Die Idee eines pauschalen Haftbefehls gegen das Internet ist natürlich auch nicht schlecht.
Ich arbeite seit über 10 Jahren als professioneller Fotograf mit Schwerpunkt Konzertfotografie und bin geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung für Social Media Networking. 





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